Mörikeschule Nürtingen, Grund- und Werkrealschule, Frickenhäuser Str. 2, 72622 Nürtingen
Telefon: 07022/9478-9100 E-mail: poststelle@moerike.schule.bwl.de

Die Haus- und Schulordnung der MÖRIKESCHULE NÜRTINGEN
(Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule)

Diese Hausordnung wurde auf der Grundlage § 23, Abs. 2 Schulgesetz und § 2 Abs. 3 der Konferenzordnung von der Gesamtlehrerkonferenz beschlossen. Die Schulkonferenz hat darüber beraten und ihr Einverständnis nach § 47 Abs. 3 Schulgesetz gegeben.

Mörikeschule Nürtingen  Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule
Viola Berlin, Rektorin

Nürtingen, den 20.09.2018

 

Rücksichtnahme auf andere Schüler (vor allem auf jüngere Mitschüler) ist oberster Grundsatz an unserer Schule.

 

I. Schulweg und Fahrräder

Fahrräder oder Mofas dürfen nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten auf dem Schulweg (nach bestandener Fahrradprüfung ab Klasse 4) und nur in verkehrssicherem Zustand benutzt werden.

II. Unterrichtsbeginn und Schulbereich

  • Zu Beginn des Unterrichts wird das Schulgebäude nur vom unteren Hofeingang aus betreten. Von November bis Februar dürfen sich die Kinder vor dem ersten Läuten im Schulgebäude (bis Eingangstüre Neubau/erstes Treppenplateau Altbau) aufhalten. Die Kinder, die in den Klassenzimmern über der Mörikehalle untergebracht sind, müssen sich auch im Pausenhof der Mörikeschule sammeln und die Schule von dort aus betreten.
  • Ist der Lehrer 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht anwesend, verständigt ein beauftragter Schüler das Rektorat bzw. den Lehrer, der in der Parallelklasse unterrichtet.
  • Schäden und Unfälle sind sofort dem Klassenlehrer, Fachlehrer oder der Pausenaufsicht zu melden.
  • Das Schulgelände darf während der gesamten Unterrichtszeit nur mit Erlaubnis verlassen werden.
  • Waffen und Gegenstände, die vom Unterricht ablenken, z.B. elektronische Spielgeräte (Gameboy, Discman) sowie Kickboards, Inliner, Skateboards dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Handys müssen auf dem Schulgelände, einschl. Sportstätten, ausgeschaltet sein und nicht sichtbar aufbewahrt werden.
  • Rauchen, Alkohol und andere Drogen sind für Schüler nicht erlaubt.
  • Abfälle wirft jeder selbst in die entsprechenden Abfalleimer.
  • Schneeballwerfen ist verboten.
  • Nach Unterrichtsende stellt jeder Schüler seinen Stuhl auf den Tisch und überprüft seinen Platz auf Sauberkeit.
  • Arztbesuche sind grundsätzlich auf die unterrichtsfreie Zeit zu legen.

III. Die große Pause

  • In der großen Pause halten sich alle Schüler im Pausenhof auf.
  • Zu Beginn der großen Pause und nach dem Klingeln am Ende der großen Pause haben die Schüler jeweils 5 Minuten lang Gelegenheit, die Toilette aufzusuchen.
  • Bei extrem schlechtem Wetter findet eine Regenpause statt (wird über eine Durchsage bekannt gegeben), in der die Schüler unter Aufsicht des zuletzt unterrichtenden Lehrers im Klassenzimmer bzw. auf den Gängen verbleiben.
  • Die Schüler verhalten sich in den Pausen so, dass sie niemanden belästigen, gefährden oder schädigen.

IV. Verstöße

Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann sich jeder Lehrer an den Klassenlehrer wenden oder auch selbst Maßnahmen ergreifen.

Drucken E-Mail

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.